Wenn Sie etwa die Hälfte Ihrer theoretischen Ausbildung erreicht haben,
beginnen wir mit der praktischen Ausbildung und Sie können endlich hinters Steuer.
Individuell erstellst Sie mit Ihrem Fahrlehrer einen Zeitplan für die
Fahrstunden.
Wieviele Fahrstunden Sie benötigen, richtet sich natürlich nach Ihren
Fähigkeiten. Der Gesetzgeber schreibt hier mindestens 12 Sonderfahrten vor
(5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten).
Die praktische Prüfung können Sie frühestens einen Monat vor Ihrer
Volljährigkeit ablegen. Stellen Sie sich die Prüfung als eine ganz normale
Fahrstunde (45 min) vor, der einzige Unterschied ist, dass
ein Prüfer des TÜVs auf der Rückbank sitzt.
Und natürlich haben wir diese Situation vorher
in einer "Generalprobe" geübt!