Stufenführerschein - Mindestalter: 18 Jahre
Die Klasse A ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW
Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
(= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen
automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden.
Schulfahrzeuge: Kawasaki ER5 und Kawasaki EL250
Klasse A
Direkteinstieg - Mindestalter: 25 Jahre
Für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht die Möglichkeit
des Direkteinstiegs in die unbeschränkte Klasse A.
Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen.
Schulfahrzeug: Suzuki SV650
Klasse A1 - Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung
von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Für 16- und 17jährige
Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 80 km/h.
Schulfahrzeug: Suzuki GN125
Klasse M - Mindestalter: 16 Jahre
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht
mehr als 50 cm3.
Schulfahrzeug: Hercules Samba SR50
Unser Begleitmotorrad
Für eine optimale Ausbildung finden Ihre Fahrstunden von Motorrad zu
Motorrad statt. Ihr Fahrlehrer Martin begleitet Sie mit einer Triumph Sprint ST.