Fahrschule Schiffer
Kawasaki ER5
Kawasaki EL250
Klasse A
Stufenführerschein - Mindestalter: 18 Jahre
Die Klasse A ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden.

Schulfahrzeuge: Kawasaki ER5 und Kawasaki EL250

Suzuki SV 650 Klasse A
Direkteinstieg - Mindestalter: 25 Jahre
Für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht die Möglichkeit des Direkteinstiegs in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen.

Schulfahrzeug: Suzuki SV650

Suzuki GN125 Klasse A1 - Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Für 16- und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.

Schulfahrzeug: Suzuki GN125

Klasse M - Mindestalter: 16 Jahre
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3.

Schulfahrzeug: Hercules Samba SR50

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